Mitgliedschaft

 

Jeder, der gerne tanzen möchte, kann im Tanzsportclub Couronne Mitglied werden. Hierzu ist lediglich ein Aufnahmeantrag auszufüllen. Die Aufnahmeanträge erhält man bei den Trainern. Wer Interesse an einer Mitgliedschaft hat, kann sehr gerne an einem kostenlosen Probetraining teilnehmen. Weitere Fragen rund um eine Mitgliedschaft beantwortet gerne die Mitgliederverwaltung unserer Geschäftsstelle. Generelle Fragen rund um den TSC Couronne beantwortet zudem sehr gerne Manuela Schmiedgen.

Mitgliedsbeiträge

Für einen festen Mitgliedsbeitrag pro Monat kann man an allen Trainingsstunden des TSC Couronne in allen Tanzabteilungen entsprechend seinem jeweiligen Tanzniveau teilnehmen. Es werden bis zu 40 Trainingseinheiten pro Jahr und pro Tanzkreis angeboten. In den Ferien (Baden-Württemberg), an Brückentagen und an Feiertagen pausiert der reguläre Trainingsbetrieb, wenn die Räumlichkeiten geschlossen sind - ebenso, wenn die Räumlichkeiten veranstaltungsbedingt nicht für den Trainingsbetrieb genutzt werden können.

 

Ab dem 01.08.2014 stellten wir als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge erfolgen immer vierteljährlich zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. des aktuellen Jahres. Fällt dieser Einzugstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so wird der Betrag am nächsten Geschäftstag abgebucht. Über Sondereinzüge informieren wir unsere Mitglieder 3 Wochen vorab. Bei Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr in Höhe des entsprechenden zweifachen Monatsbeitrages fällig. Die Mitgliedschaft für Familien umfasst zwei Erwachsene sowie deren Kinder unter 18 Jahren. Ehrenmitglieder sind von der Erbringung eines Geldbeitrages befreit.

 

Die Mitgliedsbeiträge wurden zuletzt am 01.07.2017 angepaßt und blieben seitdem stabil. Auf der Mitgliederversammlung am 25.04.2023 haben die Mitglieder eine Erhöhung der Beitragssätze für aktive Mitglieder ab dem 01.07.2023 beschlossen. Bei den Beitragssätzen handelt es sich um Monatsbeiträge. 

 

    Aktive Mitgliedschaft  

(Erhöhung ab 01.07.2023)

   Passive Mitgliedschaft

  (keine Erhöhung der Beitragssätze für passive Mitglieder)

Ab 25 Jahren 23,50 Euro / ab 01.07.:  26,00 Euro 7,00 Euro
16 - 24 Jahre 19,00 Euro / ab 01.07.: 21,00 Euro 7,00 Euro
Unter 16 Jahren 7,50 Euro / ab 01.07.: 9,00 Euro 7,00 Euro
Familien 47,00 Euro / ab 01.07.: 52,00 Euro 14,00 Euro

 

Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt es mit dem Heidelberg-Pass+ bzw. Heidelberg-Pass: Der Mitgliedschaftsbeitrag in Heidelberger Sportvereinen wird im ersten Jahr der Mitgliedschaft mit bis zu 50 Euro gefördert. In den Folgejahren übernimmt die Stadt Heidelberg (maximal 50 Euro), der Heidelberger Sportverein und der/die Heidelberg-Pass+-Inhaber/in jeweils ein Drittel des Jahresbeitrags (nur Heidelberg-Pass+). Heidelberg-Pass-Inhaber/-innen können eine Leistung für ihre minderjährigen Kinder über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

 

Weitere Informationen rund um den Heidelberg-Pass+ bzw. Heidelberg-Pass sind auf der heidelberg.de-Website zu finden.

Arbeitsleistung

Jedes aktive Mitglied über 16 Jahren, außer Ehrenmitglieder, muss aktuell drei Helfereinheiten pro Jahr einbringen. Geleistete Helfereinheiten können auf andere Mitglieder übertragen werden. Die Mitglieder müssen sich für einen Helferdienst bei den Organisatoren anmelden; nach Erbringen des Helferdienstes ist in einer Arbeitsliste zu unterschreiben. Pro nicht erbrachter Helfereinheit wird ein Geldbetrag in Höhe von 11,00 Euro (16-24 Jahre) bzw. 20,00 Euro (ab 25 Jahren) als Ersatzbetrag für die Arbeitsleistung fällig.

 

Der Ersatzgeldbetrag wird per Lastschrift eingezogen. Über diesen Sondereinzug informieren wir unsere Mitglieder 3 Wochen vorab. Die ausführlichen Informationen zur Helferregelung finden sich in der Satzung und der Beitragsordnung.

 

Es bieten sich viele Möglichkeiten, Helfereinheiten abzuleisten. In der Helferbörse sind alle aktuellen Aufgaben aufgelistet. Die regelmäßig infrage kommenden Arten von Helferdiensten werden zurzeit wie folgt bewertet:

Helferdienst Helfereinheiten
Ausübung eines Amtes im Vorstand oder Vereinsausschuß 6 Einheiten
Mitgliedschaft in einem Organisationsteam für eine größere Clubveranstaltung (z.B. Ball, Heidelberger Herbst) 6 Einheiten
Ein Auf- oder Abbau mit besonderer Belastung bei Vereinsveranstaltungen (z.B. sehr früh morgens oder sehr spät abends bzw. nachts) 3 Einheiten
Ein Auf- oder Abbau ohne besondere Belastung bei Vereinsveranstaltungen 2 Einheiten
Unbezahlter Auftritt bei einer Vereinsveranstaltung (als unbezahlt gilt ein Auftritt auch dann, wenn die Gage zu 100% für Auftrittskleidung - mit Ausnahme von Schuhen - ausgegeben wird, die in Vereinseigentum übergeht) 3 Einheiten
Dienst an Ausschank, Kuchenverkauf oder vergleichbare Tätigkeit (z.B. Spüldienst, Kasse, Springer) 1 Einheit
Kuchenbacken inkl. Ablieferung auf der Veranstaltung (nur selbst gebackene Kuchen, die den Vorgaben des Vereins - auf Basis der Forderungen des Wirtschaftskontrolldienstes - entsprechen) 1 Einheit

Aufhängen von Couronne-Plakaten, Verteilen von Flyern

1 Einheit

 

Die Übertragung von in einem Jahr zusätzlich geleisteten Helfereinheiten ins Folgejahr ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme bilden hier die Ausübung eines Amtes oder die Mitgliedschaft in einem Organisationsteam. Mit dieser Regelung soll der dort erbrachte Einsatz besonders honoriert werden. Eine Übertragung über das Folgejahr hinaus ist jedoch nicht möglich.

 

Kündigung

Die Kündigung ist jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich (§ 8 Absatz 3 der Clubsatzung).

Die Kündigung muss in Textform per E-Mail an Mitgliederverwaltung@tsc-couronne.de oder per Post an die Adresse TSC Couronne e.V. Heidelberg, Postfach 11 03 18, 69072 Heidelberg erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind ausschließlich an die E-Mail-Adresse Mitgliederverwaltung@tsc-couronne.de zu richten. Der Eingang des Kündigungsschreibens wird innerhalb von 4 Wochen vom Vorstand bestätigt.

 

Ummeldung

Die Ummeldung zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft ist jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen möglich (§ 7 der Clubsatzung). Sie muss in schriftlicher Form erfolgen - entweder per Post an den Vorstand an die Adresse TSC Couronne e.V. Heidelberg, Postfach 11 03 18, 69072 Heidelberg oder per E-Mail an die Mitgliederverwaltung. Der Eingang des Kündigungsschreibens wird innerhalb von 2 Wochen vom Vorstand bestätigt.